Energieausweise in Leverkusen und Umgebung

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Allgemeininfo für Energieausweise

Knapp 40 % des Energieverbrauchs entfallen auf Gebäude, daher bietet sich ein hohes Energieeinsparpotential in diesem Bereich. Die energetischen Anforderungen sind in der Energieeinsparverordnung kurz EnEv festgelegt. Die derzeitige Fassung der EnEv ist am 01. Mai 2014 in Kraft getreten. Es folgen stetig weitere Verschärfungen der Verordnung. Austausch- und Nachrüstpflichten für Bestandimmobilien, sowie verschärfte Energiestandards für Neubauten. Durch die EnEv entsteht die Pflicht, für Sie als Hausbesitzer, einen Energieausweis vorzuweisen. Bei Bestandsimmobilien müssen Sie diesen Ausweis unaufgefordert vorlegen bei:

  • Vermietung
  • Verpachtung
  • Verkauf

Es gibt zwei verschiedene Arten von Energieausweisen:

  • Bedarfsausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude
  • Energieausweis auf der Grundlage der Verbrauchswerte für Wohn- und Nichtwohngebäude

Das bieten wir Ihnen

Bedarfsorientierte Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude

Energieausweise auf der Grundlage der Verbrauchswerte

Energetische Konzepterstellung

Der Bedarfsausweis

sollte wirklich nur von einem Spezialisten erstellt werden. Ein Vorort-Termin ist unablässig. Die Untersuchung der vorhandenen Hausakten, unter Berücksichtigung der evtl. erfolgten Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen, ist absolut notwendig. Pläne und vorhandene Unterlagen müssen studiert werden. Hier werden die einzelnen Bauelemente, bezogen auf die Himmelsrichtungen, in den Ausweis eingearbeitet. Der Ausweis sollte auch bei gewünschten Modernisierungsmaßnahmen, freiwillig zur Analyse, erstellt werden. Der bedarfsorientierte Energieausweis für ein Ein- bis Zweifamilienhaus ist bereits für 460,– € zzgl. 7 % NK u. zzgl. MwSt. erhältlich.

Die Preise staffeln sich, je nach Anzahl der Wohneinheiten. Gerne mache ich Ihnen ein unverbindliches Angebot.

Der Energieausweis (Bedarf) für Nichtwohngebäude wird nach Zonen berechnet und kann ab 695,– € zzgl. 7 % NK u. zzgl. MwSt. erstellt werden.

Ein Beispiel: Eine Gaststätte hat üblicherweise mehrere unterschiedliche Zonen, wie z. B. Gastraum, Küche, Sanitär.

Bei diese Ausweiserstellung für Nichtwohngebäude werden noch zusätzlich die eingebaute Beleuchtung, Kühlung, Lüftung, Heizung etc. der Nutzungskategorie zugeordnet.

Einen Bedarfsausweis für Wohngebäude müssen alle Gebäude bis zu 4 Wohneinheiten haben, die ihren Bauantrag vor dem 01.Nov. 1977 erstellt haben bzw. nicht mindestens auf dem Stand der Wärmeschutzvorordnung 1977 sind. Bei Errichtung, Änderung oder Erweiterung eines Gebäudes ist nach der Energieeinsparverordnung ein Bedarfsausweis notwendig. Den Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude brauchen alle gewerblich genutzten Einheiten, ebenfalls in Abhängigkeit des Stand der Wärmeschutzverordnung 1977. Denkmalgeschütze Objekte müssen keinen Energieausweis nachweisen.

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Der Verbrauchsausweis

wird durch Eintragung der Verbrauchswerte der letzten 3 aufeinander folgende Jahre (mit oder ohne Warmwasserbereitung) erstellt.

Er wird witterungsbereinigt ins Verhältnis mit der Gebäudenutzfläche bzw. der beheizten Wohnfläche x 1,2 gesetzt. Aushangpflicht des Ausweises haben alle öffentlichen Gebäude mit mehr als 1.000m² Nettogrundfläche.

Einen verbrauchsorientierten Energieausweis reicht aus, für alle Gebäude die nach 1977 fertig gestellt wurden.

Ein Energieausweis der über Verbrauchswerte erstellt wird, ist bereits ab 160,– € zzgl. 7 % NK u. zzgl. MwSt. erhältlich.

Die Preise staffeln sich auch hier, je nach Anzahl der Wohneinheiten. Bis zu 3 Wohneinheiten betragen die Kosten für den Ausweis pauschal 160,– € zzgl. 7 % NK u. zzgl. MwSt.

Ab der 4. Wohneinheit kostet der Ausweis 35,– € / WE zzgl. NK und MwSt. mehr.